Nach großangelegter Anliegerbeteiligung wird damit ein Beschluss des Ausschusses für Verkehrsfragen und ÖPNV vom 25.10.2022 umgesetzt. Die Anlieger wurden im Vorfeld informiert.
Damit tritt ab dem 13.03.2023 die Fußgängerzonenregelung in der Weinstraße Rosenheim zwischen den Anwesen 2 bis 10 in Kraft.
Ab dann ist das Befahren nur noch zu den allgemeinen Lieferzeiten von 6-10 Uhr sowie von 18-20 Uhr möglich.
Die Parkplätze am Straßenrand entfallen komplett.
Die Weinstraße im Bereich zwischen Kaiserstraße und der Einmündung Adlzreiterstraße bleibt in beide Richtungen befahrbar.
Für Radfahrer gilt zwischen den Anwesen zwei und zehn ebenfalls ein Fahrverbot, analog zur Fußgängerzonenregelung auf dem Max-Josefs-Platz.
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